Arbeitsunfall
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet dein Unternehmen beim zuständigen Uunfallversicherungsträger zu melden. Hat dein Mitarbeiter ein Arbeitsunfall erlitten, tritt Unfallversicherer ins Spiel:
Medizinische Versorgung;
Geldleistungen/Entschädigungen
Pflege
Rehabilitation.
Die jährlichen Beiträge sind von den zutreffenden Gefahrenklassen und den Arbeitsentgelten der Beschäftigten abhängig. Übrigens: die Unternehmer selbst, selbstständige und Feelancer sind von der Versicherungspflicht ausgeschlossen, können sich aber freiwillig versichern.
Eröffnest du ein Unternehmen, musst du dieses beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft anmelden. Für die Gewerbetreibende ist meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von der Branche deiner Firma ab.
Ist dir das alles fremd und es ist zu viele Infos, frage mich, ich unterstütze dich gern dabei.
Hast du weitere Fragen? Melde dich gerne bei mir.